Auf Wunsch ste­hen wir Ihnen als Fort­bil­dungs­re­fe­ren­ten im Bereich des Betreu­ungs­rechts zur Ver­fü­gung. Die Fort­bil­dun­gen fin­den in der Regel als Inhouse-Schu­lun­gen (z.B. bei Ihnen in der Betreu­ungs­be­hör­de oder im Betreu­ungs­ver­ein) statt.

Herr Dr. Sel­le bie­tet regel­mä­ßig eine 6‑stündige Fort­bil­dung zum The­ma Unter­brin­gungs- und Zwangs­maß­nah­men im Betreu­ungs­recht an.

Wir erstel­len Ihnen auf Wunsch ein indi­viudel­les Ange­bot, das auf Ihre Wün­sche und Bedürf­nis­se zuge­schnit­ten ist.

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