Wir hatten an dieser Stelle über die Absicht der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz berichtet, einen rechtswidrigen Vertrag mit einzelnen beruflichen Betreuerinnen und Betreuern schließen zu wollen, der gegen Haushaltsmittel in Höhe von 85.000,00 € innerhalb eines Jahres die Abnahme von 20 besonders komplexen Betreuungsverfahren “garantiert”.
Inzwischen liegt die Antwort des Senats (Drucksache 22/12658) auf eine schriftliche kleine Anfrage des Abgeordneten Richard Seelmaecker (CDU) vor. In dieser heißt es, dass die Ausschreibung “Übernahmegarantie Betreuungsfälle” nach Ablauf der Bieterfrist ohne Erteilung eines Zuschlages beendet worden sei. Richter/innen, Berufsbetreuer/innen und andere Akteure im Bereich des Betreuungsrechts können also aufatmen: Die Rechtsstaatlichkeit in betreuungsrechtlichen Verfahren, die grundsätzlich in den §§ 1814 ff. BGB geregelt sind und keine vertragliche Verpflichtung einzelner beruflicher Betreuerinnen und Betreuer vorsehen, wird erhalten bleiben.
Zu den Gründen für die “Beendigung” der Ausschreibung enthält die Antwort des Senats keine Ausführungen. Es darf jedoch davon ausgegangen werden, dass letztlich auch die massiven Proteste aus den Reihen der Berufsbetreuer/innen und Richter/innen dazu beigetragen haben.