Schon einst Albert Ein­stein sag­te:

Die reins­te Form des Wahn­sinns ist es, alles beim alten zu las­sen und zu hof­fen, dass sich etwas ändert.

Kon­flik­te sind Teil jeden mensch­li­chen Zusam­men­le­bens. Dabei ist die Ver­mei­dung von Kon­flik­ten nicht die Lösung, son­dern zumeist zen­tra­ler Bestand­teil des Pro­blems — egal ob es sich um Kon­flik­te im beruf­li­chen, pri­va­ten oder nach­bar­schaft­li­chen Kon­text han­delt. Kon­flik­te kön­nen dar­über hin­aus auch auf der intra­per­so­nel­len Ebe­ne mit sich selbst bestehen. Dann geht es häu­fig um Kon­flik­te in Zusam­men­hang mit einer zu tref­fen­den Ent­schei­dung.

Bei der Media­ti­on han­delt es sich um ein struk­tu­rier­tes und frei­wil­li­ges Ver­fah­ren zur kon­struk­ti­ven Bei­le­gung eines Kon­flik­tes mit Hil­fe eines spe­zi­ell geschul­ten Media­tors. Zu den Grund­sät­zen der Media­ti­on zäh­len die Unab­hän­gig­keit und Neu­tra­li­tät des Media­tors, die Frei­wil­lig­keit aller Betei­lig­ten, die Ver­trau­lich­keit, die Trans­pa­renz sowie die Eigen­ver­ant­wort­lich­keit und Ergeb­nis­of­fen­heit im Media­ti­ons­pro­zess.

Herr Dr. Sel­le ver­fügt als am Lehr­stuhl für Öffent­li­ches Recht, juris­ti­sche Rhe­to­rik und Rechts­phi­lo­so­phie der Fern­Uni­ver­si­tät in Hagen aus­ge­bil­de­ter Media­tor über eine lang­jäh­ri­ge Erfah­rung als Media­tor, die ins­be­son­de­re in fami­li­en­recht­li­chen Ver­fah­ren nutz­bar ist, wenn es dar­um geht, Kon­flik­te zu lösen, um anschlie­ßend zu einer trag­fä­hi­gen und för­der­li­chen Elterne­be­ne im Inter­es­se betrof­fe­ner Kin­der zu gelan­gen.

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