Landessozialgericht bestätigt Anspruch auf 24-stündige 1:1‑Betreuung im sozialgerichtlichen Eilverfahren

Mit Beschluss vom 22.03.2023 bestä­tigt der 4. Senat des Lan­des­so­zi­al­ge­richts Ham­burg im Ver­fah­ren L 4 SO 13/23 B ER D den Anspruch auf die 24-stün­­di­­ge 1:1‑Betreuung bei feh­len­den Ein­rich­tun­gen zur geschlos­se­nen Lang­zeit­un­ter­brin­gung im sozi­al­ge­richt­li­chen Eil­ver­fah­ren. Es über­wie­ge das Inter­es­se des

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