Ist ein Betroffener, für den ein Betreuer bestellt ist, auf der Grundlage des § 126a StPO in einem psychiatrischen Krankenhaus des Maßregelvollzuges untergebracht, so kommt auch bei massiver Eigengefährdung eine Fixerung des Betroffenen unter Anwendung der Vorschriften der §§ 1906
WeiterlesenDr. Selle ∙ Gruhdmann & Koll.
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