Zu den Grundprinzipien des Strafverfahrens gehört die Unschuldsvermutung, die aus dem Rechtsstaatsprinzip folgt. Das bedeutet, dass für Verdächtige oder Beschuldigte solange die Vermutung der Unschuld gilt, bis die Schuld in einem rechtsstaatlichen Verfahren festgestellt worden ist. Dass die Unschuldsvermutung selbstverständlich
WeiterlesenDr. Selle ∙ Gruhdmann & Koll.
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