Mitwirkung des Betreuungsgerichts beim Verbraucherinsolvenzverfahren

Nach einem Beschluss der Zivil­kam­mer 30 des LG Ham­burg im Ver­fah­ren 330 T 14/19 vom 08.03.2019 darf das Insol­venz­ge­richt bei einem durch den Betreu­er mit dem Auf­ga­ben­kreis der Ver­mö­gens­sor­ge gestell­ten Antrag auf Eröff­nung des Ver­brau­cher­insol­venz­ver­fah­rens die betreu­ungs­ge­richt­li­che Geneh­mi­gung von Schul­den­be­rei­ni­gungs­plan

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